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Die neuesten Vorschriften und Regeln für E-Bikes in der Schweiz

30. April 2025 durch
Die neuesten Vorschriften und Regeln für E-Bikes in der Schweiz
YouMo AG

Ratgeber · Schweiz

E-Bike-Vorschriften Schweiz: Regeln für langsame, schnelle und schwere E-Bikes

Was gilt für dein E-Bike: Führerausweis, Helm oder Kontrollschild? Hier findest du die Antworten verständlich erklärt.

Zuletzt geprüft: 28. September 2026 · Quelle: BFU, ch.ch, ASTRA

E-Bike in der Schweiz unterwegs auf dem Veloweg

Kurz erklärt

In der Schweiz gelten alle E-Bikes rechtlich als Motorfahrräder. Das Gesetz unterscheidet drei Kategorien: langsame E-Bikes (bis 25 km/h, kein Kontrollschild, ab 16 Jahren ohne Führerausweis), schnelle E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h, mit Kontrollschild, Führerausweis und Helmpflicht) und seit dem 1. Juli 2025 schwere Cargo-E-Bikes (bis 25 km/h, bis 450 kg Gesamtgewicht).

Welche Regeln für dich gelten, hängt also von der Kategorie deines E-Bikes ab. Die Tabelle unten zeigt alle Unterschiede auf einen Blick.

Die drei E-Bike-Kategorien in der Schweiz

Rechtlich gilt jedes E-Bike als «Motorfahrrad» nach Art. 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Innerhalb dieser Gruppe gibt es drei Varianten:

Leicht-Motorfahrrad, schnelles und schweres Motorfahrrad im Vergleich, mit Leistung, Tempo und Gewicht

Langsame E-Bikes

Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b Ziff. 1 VTS)

  • Höchstens 500 W Motorleistung
  • Elektrischer Antrieb bis höchstens 25 km/h
  • Gesamtgewicht höchstens 250 kg (inkl. Beladung)

Schnelle E-Bikes

Schnelle Motorfahrräder (Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS)

  • Höchstens 1000 W Motorleistung
  • Elektrischer Antrieb bis 30 km/h, Tretunterstützung bis 45 km/h
  • Einplätzig und einspurig (keine dreirädrigen Cargo-E-Bikes)
  • Gesamtgewicht höchstens 200 kg (inkl. Beladung)

Schwere Cargo-E-Bikes

Schwere Motorfahrräder (Art. 18 Bst. e VTS)

  • Höchstens 2000 W Motorleistung
  • Elektrischer Antrieb bis höchstens 25 km/h
  • Gesamtgewicht höchstens 450 kg (inkl. Beladung)
  • Für Lasten- und Personentransport

So findest du die Kategorie deines E-Bikes: Massgebend sind Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Gesamtgewicht. Die Angaben findest du im Datenblatt oder, bei schnellen und schweren E-Bikes, im Fahrzeugausweis. Bei Unsicherheit hilft dir das Strassenverkehrsamt deines Kantons.

Die Regeln im Vergleich

Diese Tabelle fasst die wichtigsten Regeln zusammen. Auf kleinen Bildschirmen kannst du die Tabelle seitlich verschieben.

E-Bike-Regeln in der Schweiz nach Kategorie (Stand September 2026)
Merkmal Langsames E-Bike Schnelles E-Bike Schweres Cargo-E-Bike
Rechtliche Bezeichnung Leicht-Motorfahrrad Schnelles Motorfahrrad Schweres Motorfahrrad
Motorleistung bis 500 W bis 1000 W bis 2000 W
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h 30 km/h mit elektrischem Antrieb, 45 km/h mit Tretunterstützung 25 km/h
Gesamtgewicht (inkl. Beladung) bis 250 kg bis 200 kg bis 450 kg
Mindestalter 14 Jahre 14 Jahre 14 Jahre
Führerausweis ab 16 Jahren nicht nötig; mit 14 und 15 Jahren Kategorie M mindestens Kategorie M, für alle Altersstufen mindestens Kategorie M, für alle Altersstufen
Kontrollschild und Fahrzeugausweis nicht nötig nötig nötig
Velohelm keine Pflicht, empfohlen Pflicht (Norm EN 1078), auch für Kinder auf dem Kindersitz keine Pflicht, empfohlen
Tagfahrlicht Pflicht Pflicht Pflicht
Tachopflicht nein ja, seit 1. April 2024 für neu in Verkehr gesetzte E-Bikes; Nachrüstung bis 1. April 2027 nein
Kinder höchstens vier, auf geschützten Plätzen höchstens drei (zwei im Anhänger, eines im Kindersitz) Zahl der Plätze richtet sich nach der Nutzlast; zusätzlich zwei Kinder im Anhänger, wenn das E-Bike höchstens zwei Plätze hat
Signal «Fahrrad» gilt gilt gilt
Signal «Motorfahrrad» gilt nicht gilt gilt

Quelle: BFU, «Was sagt das Gesetz zu E-Bikes?». Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung, massgebend sind die Gesetzestexte (VTS, VZV, VRV, SSV).

Pedelec, S-Pedelec und E-Bike: die Begriffe

Im Alltag und bei den Herstellern werden die Begriffe oft durcheinander verwendet. Das Gesetz kennt sie so nicht. Diese Übersetzung hilft dir bei der Orientierung:

  • Pedelec (Abkürzung für «Pedal Electric Cycle»): ein Velo, bei dem der Motor beim Treten unterstützt, meist bis 25 km/h. Rechtlich ist das in der Regel ein langsames E-Bike.
  • S-Pedelec (Speed-Pedelec): unterstützt beim Treten bis 45 km/h. Rechtlich ist das ein schnelles E-Bike.
  • E-Bike: im Alltag oft der Sammelbegriff für alle Velos mit Motor. Im Schweizer Gesetz bezeichnet «E-Bike» alle drei Kategorien; sie zählen alle zu den Motorfahrrädern.

Mehr zu den Begriffen und zur Frage, welches Modell zu dir passt, findest du im Beitrag Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Die Regeln in Deutschland unterscheiden sich, sie stehen auf einer eigenen Seite: E-Bike Vorschriften und Regeln in Deutschland.

Alter, Führerausweis, Helm und Kontrollschild

Mindestalter und Führerausweis

Das Mindestalter für das Führen von E-Bikes beträgt 14 Jahre. Langsame E-Bikes darfst du ab deinem 16. Geburtstag ohne Führerausweis fahren. Wer jünger ist oder ein anderes E-Bike-Modell fährt, braucht mindestens einen Führerausweis der Kategorie M. Das gilt für schnelle und schwere E-Bikes für alle Altersstufen.

Kontrollschild und Fahrzeugausweis

Schnelle und schwere E-Bikes brauchen ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis. Langsame E-Bikes brauchen weder Kontrollschild noch Fahrzeugausweis. Bei langsamen E-Bikes ist die Haftung bei einem Unfall oft in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Frag am besten bei deiner Versicherung nach.

Velohelm

Auf schnellen E-Bikes ist ein nach der Norm EN 1078 geprüfter Velohelm Pflicht. Das gilt auch für ein Kind auf dem Kindersitz. Auf langsamen E-Bikes und schweren Cargo-E-Bikes besteht keine Helmpflicht. Die BFU empfiehlt trotzdem, immer einen Helm zu tragen, auch den Kindern im Anhänger.

Licht und Tacho

Alle E-Bikes müssen mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Für schnelle E-Bikes gilt seit dem 1. April 2024 eine Tachopflicht für neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge. Der Geschwindigkeitsmesser muss während der Fahrt im Blickfeld sein, und in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen gelten die Höchstgeschwindigkeiten. Bereits im Verkehr stehende schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.

Velowege, Signale und Trottoir

E-Bikes müssen die Vorschriften für Velos beachten. Du musst also Velostreifen und signalisierte Velowege benützen. Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für die Signalisation:

  • Signal «Fahrrad»: gilt für Velos und für alle Kategorien von E-Bikes (langsam, schnell und schwer).
  • Signal «Motorfahrrad»: gilt für schnelle und schwere E-Bikes.
  • Zusatztafel «Motorfahrrad freiwillig»: Lenkerinnen und Lenker von schnellen und schweren E-Bikes müssen den Veloweg nicht benützen. Sie können selbst entscheiden, ob sie den Veloweg oder die angrenzende Fahrbahn wählen.
  • Zusatztafel «Motorfahrrad verboten»: Mit schnellen und schweren E-Bikes darfst du den Weg nicht befahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor.
Die Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» sowie die Zusatztafeln «freiwillig» und «verboten» im Vergleich, nach ASTRA

Trottoir: Schnelle und schwere E-Bikes dürfen Trottoirs grundsätzlich nicht befahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Auf kombinierten Fuss- und Radwegen oder Fusswegen mit dem Zusatz «Velo gestattet» ist die Benützung erlaubt, wenn es ausdrücklich signalisiert ist. Kantone und Gemeinden können festlegen, ob schnelle und schwere Fahrzeuge Velowege benützen müssen.

Eine Übersicht über die Bedeutung der Signale hat das Bundesamt für Strassen ASTRA zusammengestellt: Übersichtstabelle Bedeutung Radverkehr-Signalisation (PDF, ASTRA).

Kinder mit dem E-Bike transportieren

Wie viele Kinder du mitnehmen darfst, hängt von der Kategorie ab. Die Kinder müssen auf sogenannten geschützten Plätzen sitzen, also im Veloanhänger, im Kindersitz oder bei Cargo-E-Bikes auf den dafür vorgesehenen Sitzen.

Kind im Kindersitz und im Veloanhänger auf einem langsamen E-Bike

Langsame E-Bikes: bis zu vier Kinder

Seit dem 1. Juli 2025 dürfen mit langsamen E-Bikes höchstens vier Kinder transportiert werden. Bei Cargo-E-Bikes sind Anhänger nur erlaubt, wenn das Cargo-E-Bike selbst nicht mehr als zwei Plätze hat. Mögliche Kombinationen sind zum Beispiel:

  • ein Kind im Kindersitz und zwei im Anhänger
  • ein Kind im Kindersitz und drei auf Plätzen in der Cargobox
  • ein Kind auf einem Platz in der Cargobox und zwei im Anhänger
  • zwei Kinder auf zusätzlichen Sitzplätzen auf dem E-Bike

Schnelle E-Bikes: bis zu drei Kinder

Mit einem schnellen E-Bike können höchstens drei Kinder transportiert werden: zwei im Veloanhänger und eines im Kindersitz. Für das Kind im Kindersitz gilt die Helmpflicht.

Schwere Cargo-E-Bikes: Plätze nach Nutzlast

Die Zahl der Plätze für Erwachsene und Kinder richtet sich nach der Nutzlast. Zusätzlich zu den Sitzplätzen auf dem E-Bike können zwei Kinder im Anhänger mitgeführt werden, sofern das E-Bike selbst nicht mehr als zwei Plätze hat.

Cargo E-Bikes: leicht oder schwer

Cargo-E-Bikes für den Lasten- und Personentransport gehören je nach Ausführung entweder zu den langsamen E-Bikes (Leicht-Motorfahrräder, bis 250 kg) oder zu den schweren Motorfahrrädern (bis 450 kg). Die bis zum 1. Juli 2025 in Verkehr gebrachten Cargo-E-Bikes gehören in der Regel zu den langsamen E-Bikes, da schwerere Modelle noch nicht zugelassen waren.

Schweres Cargo E-Bike beim Lasten- oder Kindertransport

Für Unternehmen, Gemeinden und Familien heisst das: Prüfe vor dem Kauf, welcher Kategorie ein Modell zugeordnet ist, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist und wie viele Plätze es hat. Bei Fragen zu den XCYC Cargo E-Bikes berät dich das YouMo Team gerne.

Was hat sich am 1. Juli 2025 geändert?

Um die Regeln für den Langsamverkehr zu harmonisieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat der Bund per 1. Juli 2025 verschiedene Vorschriften angepasst. Die wichtigsten Punkte im Überblick, mehr Hintergrund dazu im Beitrag Neue Regeln für Cargo E-Bikes in der Schweiz:

Die wichtigsten Neuerungen ab 1. Juli 2025 auf einen Blick
  1. 1. Juli 2025: neue KategorieNeu gibt es die Unterkategorie «schwere Motorfahrräder» für schwere Cargo-E-Bikes mit Lasten- und Personentransport (bis 2000 W, 25 km/h, 450 kg).
  2. 1. Juli 2025: Gewicht und KinderLangsame E-Bikes dürfen bis 250 kg wiegen. Mit ihnen dürfen bis zu vier Kinder auf geschützten Plätzen transportiert werden.
  3. 1. Juli 2025: SignalisationDas Signal «Fahrrad» umfasst alle E-Bike-Kategorien, das Signal «Motorfahrrad» die schnellen und schweren E-Bikes. Neu gibt es die Zusatztafeln «Motorfahrrad freiwillig» und «Motorfahrrad verboten» mit den oben beschriebenen Folgen.

Häufige Fragen zu E-Bike-Vorschriften in der Schweiz

Weitere allgemeine Fragen rund um YouMo E-Bikes beantworten wir in unserem Support & FAQ.

Welche E-Bike-Kategorien gibt es in der Schweiz?

Das Schweizer Gesetz behandelt alle E-Bikes als Motorfahrräder und unterscheidet drei Kategorien: langsame E-Bikes (Leicht-Motorfahrräder, bis 25 km/h, bis 500 W, bis 250 kg), schnelle E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h, bis 1000 W, bis 200 kg) und schwere Cargo-E-Bikes (bis 25 km/h, bis 2000 W, bis 450 kg).

Brauche ich einen Führerausweis für ein E-Bike?

Für langsame E-Bikes brauchst du ab dem 16. Geburtstag keinen Führerausweis. Wer jünger ist, braucht mindestens die Kategorie M. Für schnelle und schwere E-Bikes ist mindestens ein Führerausweis der Kategorie M nötig, auch für Erwachsene.

Ab welchem Alter darf man E-Bike fahren?

Das Mindestalter für das Führen von E-Bikes beträgt 14 Jahre.

Gilt für E-Bikes eine Helmpflicht?

Auf schnellen E-Bikes ist ein nach EN 1078 geprüfter Velohelm Pflicht, auch für ein Kind auf dem Kindersitz. Auf langsamen E-Bikes und schweren Cargo-E-Bikes besteht keine Helmpflicht, ein Helm wird aber empfohlen.

Braucht mein E-Bike ein Kontrollschild?

Schnelle und schwere E-Bikes brauchen ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis. Langsame E-Bikes brauchen weder Kontrollschild noch Fahrzeugausweis.

Wie viele Kinder darf ich mit dem E-Bike transportieren?

Seit dem 1. Juli 2025 dürfen mit langsamen E-Bikes höchstens vier Kinder auf geschützten Plätzen transportiert werden. Mit einem schnellen E-Bike sind es höchstens drei Kinder (zwei im Anhänger und eines im Kindersitz). Bei schweren Cargo-E-Bikes richtet sich die Zahl der Plätze nach der Nutzlast.

Was hat sich am 1. Juli 2025 geändert?

Neu gibt es die Kategorie der schweren Motorfahrräder für Cargo-E-Bikes bis 450 kg. Langsame E-Bikes dürfen bis 250 kg wiegen, mit ihnen dürfen bis zu vier Kinder transportiert werden. Zudem gelten neue Regeln für die Signalisation: Das Signal «Fahrrad» umfasst alle E-Bike-Kategorien, das Signal «Motorfahrrad» schnelle und schwere E-Bikes.

Dürfen schnelle und schwere E-Bikes auf dem Trottoir fahren?

Nein. Schnelle und schwere E-Bikes dürfen Trottoirs grundsätzlich nicht befahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Ausnahmen gelten dort, wo es ausdrücklich signalisiert ist, zum Beispiel mit «Velo gestattet».

Muss ich am Tag mit Licht fahren?

Ja. Alle E-Bikes müssen mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein.

Darf ich ein E-Bike mit Gasgriff fahren?

Ja, auch ein E-Bike mit Gasgriff oder Gashebel gilt als Motorfahrrad. Welche Regeln gelten, hängt von Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Gewicht ab. Im Zweifel klärt das Strassenverkehrsamt deines Kantons, ob dein Modell zugelassen ist.

Das passende E-Bike finden

Du bist unsicher, welche Kategorie zu dir, deiner Familie oder deinem Betrieb passt? Wir beraten dich zu Cargo E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs und erklären dir, was du beim Kauf beachten musst. Du willst zuerst testen? Miete ein E-Bike oder buche eine Probefahrt, oder informiere dich über Finanzierung & Leasing.

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. September 2026. Die Regeln können sich ändern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetzestexte und die Auskunft deines Strassenverkehrsamts.

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