E-Bike Vorschriften & Regeln in Deutschland
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Ob mit Kindersitz, Einkaufstasche oder Werkzeug – E-Bikes und Cargo E-Bikes sind längst im Alltag angekommen.Doch weißt du, welche Regeln du beachten musst, um auf der sicheren Seite zu bleiben?
In diesem Artikel klären wir auf, welche Vorschriften für die verschiedenen E-Bike-Typen gelten und worauf Fahrer achten müssen, um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein.
Verschiedene Arten von E-Bikes und Elektrofahrzeugen
Häufig werden die Begriffe E-Bike und Pedelec synonym verwendet, obwohl es technische und rechtliche Unterschiede gibt. Grundsätzlich gilt:
Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h, das rechtlich wie ein normales Fahrrad behandelt wird – kein Führerschein, keine Versicherungspflicht und die Nutzung von Radwegen sind erlaubt. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Pedelecs häufig einfach als „E-Bikes“ bezeichnet.
Wer schneller unterwegs sein möchte, kann auf ein S-Pedelec setzen. Diese Modelle unterstützen das Treten bis 45 km/h, benötigen jedoch ein Versicherungskennzeichen, einen Führerschein (Klasse AM) und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Rechtlich gelten sie als Kleinkrafträder. In der Praxis werden S-Pedelecs oft als „schnelle E-Bikes“ bezeichnet.
E-Bike (im engeren Sinne) – ohne Tretunterstützung
Neben den Pedelecs gibt es auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, die sich ausschließlich durch den Motor fortbewegen. Modelle mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h werden rechtlich als Mofas eingestuft und erfordern eine Mofa-Prüfbescheinigung, einen Helm und ein Versicherungskennzeichen. Noch leistungsstärkere E-Bikes ohne Tretunterstützung bis 45 km/h fallen in die Kategorie Kleinkraftrad, benötigen einen Führerschein der Klasse AM und sind ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt.
Wichtig zu wissen! In diesem Artikel befassen wir uns mit den Kategorien Pedelec und S-Pedelec.
Auf einen Blick: Die Unterschiede zwischen Pedelec und S-Pedelec
Pedelecs (E-Bikes & Cargo E-Bikes bis 25 km/h)
- Motorleistung: max. 250 W
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h (Tretunterstützung)
- Keine Altersgrenze
- Kein Führerschein erforderlich
- Helm empfohlen, aber nicht verpflichtend
- Anfahr- und Schiebehilfe bis 6 km/h erlaubt
- Dürfen Radwege nutzen (gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden)
- Promillegrenze: 1,6 Promille
- Keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht
- Gilt als Fahrrad und unterliegt den entsprechenden Verkehrsregeln
S-Pedelecs (Schnelle E-Bikes & Schnelle Cargo E-Bikes bis 45 km/h)
- Motorleistung: max. 4.000 W
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (Tretunterstützung)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Scheibehilfe: bis 6 km/h
- Führerschein erforderlich (Klasse AM, in Autoführerschein enthalten)
- Helmpflicht (geeigneter Motorradhelm vorgeschrieben)
- Dürfen keine Radwege nutzen, nur auf der Fahrbahn erlaubt
- Gilt als Kleinkraftrad, benötigt eine Straßenzulassung
- Versicherungskennzeichen erforderlich
- Rückspiegel, Seitenrückstrahler, Hupe und Bremslicht vorgeschrieben
- Promillegrenze: 0,5 Promille (wie beim Auto)
- Kein Anhänger erlaubt
- Haftpflichtversicherung erforderlich
Cargo E-Bikes - Vorschriften für Lastenräder
Solange die Motorleistung bei maximal 250 Watt liegt und die Tretunterstützung bei 25 km/h endet, gelten E-Lastenräder laut StVO als Fahrräder.
Das bedeutet: keine Führerscheinpflicht, keine Zulassung – und Radwege dürfen wie gewohnt genutzt werden. Wichtig ist nur, dass beim Transport von Kindern geeignete Sitze verwendet werden, damit alle sicher unterwegs sind.
Maße & technische Einordnung
Damit ein Cargo E-Bike rechtlich als Fahrrad gilt, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein:
- Höchstgeschwindigkeit (Tretunterstützung): bis 25 km/h
- Motorleistung: maximal 250 Watt
- Anfahrhilfe: erlaubt bis 6 km/h
- Breite:
- Einspurig: bis 1 Meter
- Mehrspurig (z. B. Dreirad): bis 2 Meter
- Länge: bis 4 Meter
Wird eine dieser Grenzen überschritten oder erreicht das E-Bike durch Motorunterstützung mehr als 25 km/h, handelt es sich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kraftfahrzeug. In diesem Fall gelten andere Regeln: Versicherungspflicht, Zulassung und ein Führerschein der Klasse AM sind erforderlich.
Ausstattung laut StVO
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ein Cargo E-Bike über die gleiche Ausstattung verfügen wie ein normales Fahrrad:
- Zwei unabhängige Bremsen
- Vorschriftsmäßige Beleuchtung (weiß vorne, rot hinten)
- Reflektoren (Pedale, Speichen, Vorder-/Rückseite)
- Klingel als akustisches Warnsignal
- Rückspiegel ist nicht vorgeschrieben, bei größeren Modellen aber sinnvoll
Es besteht keine Helmpflicht, weder für Fahrer noch für Mitfahrer. Dennoch wird das Tragen eines Helms – vor allem bei hoher Beladung oder Kindertransport – ausdrücklich empfohlen.
Kindermitnahme mit dem Cargo E-Bike
Die Mitnahme von Kindern im Lastenfahrrad ist erlaubt, sofern das Fahrzeug dafür baulich geeignet und ausgestattet ist. Bei Pedelecs bis 25 km/h dürfen auch mehrere Kinder mitgenommen werden – zum Beispiel in einer geschlossenen Transportbox mit Gurtsystem.
Anders als beim klassischen Fahrrad mit Kindersitz gibt es hier keine Altersbeschränkung für das mitfahrende Kind, sofern die Sicherheit gewährleistet ist. Der Fahrer muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein.
Achtung: Beim S-Pedelec (bis 45 km/h) ist der Transport von Kindern nicht erlaubt. Diese Fahrzeuge gelten als Kleinkrafträder, und dort ist die Mitnahme von Beifahrern nicht zulässig.
Parken im öffentlichen Raum
Lastenräder dürfen wie Fahrräder geparkt werden – zum Beispiel auf dem Gehweg, an Fahrradständern oder speziell ausgewiesenen Abstellflächen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Zufahrten, Gehwege oder Rettungswege blockiert werden.
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es außerdem spezielle Verkehrszeichen für Lastenfahrrad-Parkplätze. Diese sind häufig in urbanen Zonen, vor Schulen, Supermärkten oder an Bahnhöfen zu finden. Auch das Parken am Fahrbahnrand ist erlaubt, wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen.
Geschwindigkeit und Straßennutzung
Maximale Geschwindigkeit für E-Bikes & Cargo E-Bikes
Wie schnell man mit einem E-Bike fahren darf, hängt von der Kategorie ab.
Pedelecs und unterstützen das Treten bis maximal 25 km/h. Erreicht man diese Geschwindigkeit, schaltet der Motor automatisch ab. Da sie rechtlich als Fahrräder gelten, braucht man weder eine Zulassung noch einen Führerschein.
Anders sieht es bei S-Pedelecs aus. Sie unterstützen das Treten bis 45 km/h und zählen deshalb als Kleinkrafträder. Das bedeutet: Hier sind ein Führerschein der Klasse AM oder B, eine Zulassung, sowie ein Versicherungskennzeichen Pflicht.
Fahrbereiche für E-Bikes & Cargo E-Bikes - Was ist erlaubt?
Fahrräder und Pedelecs müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Gibt es keinen Radweg, darf auf der Straße gefahren werden.
S-Pedelecs hingegen dürfen Radwege nicht nutzen. Sie sind ausschließlich auf der Straße zugelassen und müssen sich an die geltenden Verkehrsregeln für motorisierte Fahrzeuge halten. Sie dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „E-Bikes frei“ oder „E-Bikes und Mofas“ frei erlaubt.
Signalisation für E-Bikes & Cargo E-Bikes - Was gilt wo?
Damit E-Bikes und Cargo E-Bikes sicher und regelkonform unterwegs sind, kommt es auf die richtige Signalisation an. Es wichtig, zu wissen, welche Verkehrsbereiche für Pedelecs, S-Pedelecs und Cargo E-Bikes erlaubt sind – denn hier gibt es klare Unterschiede.
Technische Vorschriften und Zulassungspflichten
Zulassungs- & Versicherungspflichten für E-Bikes & Cargo E-Bikes
Die Zulassungs- und Versicherungspflichten für E-Bikes hängen ebenfalls von der jeweiligen Fahrzeugkategorie ab. Pedelecs und Cargo E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h und einer maximalen Leistung von 250 Watt gelten rechtlich als Fahrräder. Deshalb braucht man weder eine Zulassung noch ein Versicherungskennzeichen. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Bei S-Pedelecs sieht es anders aus. Diese schnellen E-Bikes, die das Treten bis 45 km/h unterstützen, gelten als Kleinkrafträder. Hier ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht, das gut sichtbar am Heck angebracht werden muss. Außerdem braucht man eine Haftpflichtversicherung – ohne darf das S-Pedelec nicht im Straßenverkehr genutzt werden.
Welche Sicherheitsanforderungen müssen E-Bikes erfüllen?
Egal, ob Pedelec, Cargo E-Bike oder S-Pedelec – alle E-Bikes müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, die für eine zuverlässige Verzögerung sorgen. Auch die Beleuchtung muss der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Das bedeutet: ein weißer Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht sowie Reflektoren an den Pedalen und den Laufrädern.
Mindestens eine Klingel ist bei allen E-Bike-Typen Pflicht, damit man andere Verkehrsteilnehmer warnen kann. Bei S-Pedelecs ist sogar eine Hupe und ein Rückspiegel vorgeschrieben.
Wer diese Vorgaben einhält, fährt nicht nur sicher, sondern vermeidet auch Bußgelder und Ärger bei Verkehrskontrollen.
Parken & Abstellmöglichkeiten
Wo kann ich mein E-Bike oder Cargo E-Bike abstellen?
E-Bikes dürfen im öffentlichen Raum ganz normal wie Fahrräder geparkt werden. Das heißt: an Fahrradständern, auf ausgewiesenen Stellflächen oder an passenden Stellen am Straßenrand. Wichtig ist nur, dass dabei keine Gehwege oder Zufahrten zugeparkt werden.
Viele Städte bieten mittlerweile spezielle Abstellanlagen an, die oft auch Lademöglichkeiten haben. Solche Ladestationen findet man häufig an Bahnhöfen, zentralen Plätzen oder Einkaufszentren. So kann das E-Bike während des Parkens aufgeladen werden – praktisch, wenn man länger unterwegs ist.
Helmpflicht & Sicherheitsvorschriften
Ist ein Helm für E-Bikes vorgeschrieben?
Auch die Helmpflicht für E-Bikes hängt von der jeweiligen Kategorie ab. Für Pedelecs und Cargo E-Bikes, die bis 25 km/h unterstützen, gibt es in Deutschland keine Helmpflicht. Trotzdem wird das Tragen dringend empfohlen – vor allem bei höheren Geschwindigkeiten kann ein Helm schwere Verletzungen verhindern.
Helmpflicht für schnelle E-Bikes & S-Pedelecs
Bei S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können, sieht das anders aus. Hier schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Tragen eines Helms nach der ECE-Norm R22-05 vor. Diese Norm gilt auch für Motorradhelme und stellt sicher, dass der Helm hohen Sicherheitsanforderungen gerecht wird.
Beleuchtung und Sicherheitsausstattung
Lichtpflicht für E-Bikes
Für E-Bikes gelten klare Vorgaben zur Beleuchtung gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Pedelecs und Cargo E-Bikes müssen mit einem weißen Frontscheinwerfer und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Diese Beleuchtung darf entweder über den E-Bike-Akku oder separate Batterien betrieben werden. Vor allem bei Fahrten in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter ist funktionierendes Licht unverzichtbar.
S-Pedelecs unterliegen strengeren Vorschriften. Sie benötigen zusätzlich ein Tagfahrlicht, das während der gesamten Fahrt eingeschaltet sein muss.
Reflektoren, Rückspiegel & weitere Vorschriften
Neben der aktiven Beleuchtung sind Reflektoren vorgeschrieben: gelbe Pedalreflektoren, weiße vorne, rote hinten sowie seitliche Reflektorstreifen oder Speichenreflektoren.
Ein Rückspiegel ist nur für S-Pedelecs verpflichtend. Dieser muss auf der linken Seite montiert sein, um den Verkehr im Blick zu behalten. Für Pedelecs und Cargo E-Bikes ist ein Spiegel nicht vorgeschrieben, kann jedoch nützlich sein und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
Die genannten Vorschriften sind wichtig, aber nicht die einzigen Schutzmaßnahmen. Handschuhe schützen die Hände nicht nur bei Stürzen, sondern bieten auch besseren Halt am Lenker. Wer oft im Dunkeln oder bei schlechtem Wetter unterwegs ist, sollte außerdem auf reflektierende Kleidung setzen – sie machen Radfahrer im Straßenverkehr deutlich sichtbarer.
Altersgrenzen & Führerscheinpflicht
Ab welchem Alter darf man E-Bikes fahren?
Ab wann man ein E-Bike fahren darf, hängt ebenfalls davon ab, wie schnell es fahren kann. Pedelecs und Cargo E-Bikes, die bis 25 km/h unterstützen, dürfen grundsätzlich von Personen jeden Alters gefahren werden. Allerdings wird ein Mindestalter von 14 Jahren empfohlen, da Kinder in diesem Alter in der Regel die nötige Reife und Verkehrssicherheit besitzen.
Für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können, gelten strengere Vorgaben. Hier ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.
Führerschein für E-Bikes & Cargo E-Bikes – Welche Kategorie wird benötigt?
Für herkömmliche Pedelecs und Cargo E-Bikes, die bis 25 km/h unterstützen, ist kein Führerschein nötig. Sie gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen von Personen jeden Alters gefahren werden, sofern sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.
Anders sieht es bei S-Pedelecs aus. Weil sie bis zu 45 km/h schnell sind, braucht man dafür einen Führerschein. Erforderlich ist mindestens die Führerscheinklasse AM, die auch für Kleinkrafträder gilt. Wer einen Pkw-Führerschein der Klasse B hat, darf damit ebenfalls S-Pedelecs fahren. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld und versicherungstechnische Konsequenzen.
Transport mit E-Bikes & Cargo E-Bikes
Anhänger ziehen mit E-Bikes – Was ist erlaubt?
Ob ein E-Bike Anhänger ziehen darf, hängt ebenfalls vom jeweiligen Typ ab. Mit Pedelecs und Cargo E-Bikes ist das kein Problem, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Solche Anhänger eignen sich gut für den Transport von Einkäufen, Gepäck oder auch Kindern – vorausgesetzt, sie sind dafür ausgelegt und entsprechend gesichert.
Bei S-Pedelecs hingegen ist das Ziehen von Anhängern generell verboten. Da sie als Kleinkrafträder eingestuft werden und höhere Geschwindigkeiten erreichen, gelten strengere Sicherheitsvorschriften. Wer trotzdem einen Anhänger nutzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes.
Kindersitze in E-Bikes & Cargo E-Bikes – Was ist erlaubt?
Auch beim Transport von Kindern gelten je nach E-Bike-Typ unterschiedliche Regeln. Pedelecs und Cargo E-Bikes dürfen mit geeigneten, fest montierten Kindersitzen ausgestattet werden. Wichtig ist, dass diese Sitze den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und richtig befestigt sind.
Bei S-Pedelecs ist die Mitnahme von Kindern hingegen nicht erlaubt. Als motorisierte Kleinkrafträder sind sie nicht für den Personentransport ausgelegt – vor allem wegen der höheren Geschwindigkeit und des damit verbundenen Unfallrisikos.
Wie viel darfst du überhaupt mit einem Lastenrad transportieren?
Fazit – Sicher & legal unterwegs
E-Bikes und Cargo E-Bikes machen den Alltag leichter – wenn du die Vorschriften kennst, bist du sicher und stressfrei unterwegs. Ein kurzer Check der Regeln und deiner Ausstattung reicht oft schon aus. So fährst du nicht nur legal, sondern auch verantwortungsvoll – für dich und alle anderen.