E-Bike-Vorschriften Schweiz: Komplett erklärt – inkl. neuen Regeln ab Juli 2025
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E-Bikes sind in der Schweiz ein beliebtes Verkehrsmittel – ob für den Arbeitsweg, als umweltfreundliche Alternative zum Auto oder für Freizeitfahrten.
Doch gerade bei motorisierten Fahrrädern gibt es einige Vorschriften zu beachten, die sich ab dem 1. Juli 2025 noch einmal verändern.
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über die aktuellen und zukünftigen E-Bike-Regelungen in der Schweiz: von der gesetzlichen Klassifizierung über Tempolimits bis hin zur Nutzung von Velowegen, Führerausweispflichten und zulässigem Gesamtgewicht.
Wir haben alle relevanten Änderungen und Anforderungen in einem ausführlichen, klar strukturierten Leitfaden zusammengefasst, der keine Frage unbeantwortet lässt – ideal für Privatpersonen, Pendler:innen, Unternehmen und Nutzer:innen von Cargo E-Bikes.
E-Bike, Pedelec & S-Pedelec: Was ist der Unterschied?
In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von E-Bikes, die sich vor allem in der Art der Motorunterstützung unterscheiden. Da viele Hersteller ihre Pedelecs als „E-Bike“ bezeichnen, entsteht oft Verwirrung. Doch was ist eigentlich was? Hier eine klare Unterscheidung:
Ein Pedelec (Kurzform für „Pedal Electric Cycle“) ist ein Fahrrad mit Elektroantrieb, das nur unterstützt, wenn du in die Pedale trittst. Die Motorunterstützung ist auf 25 km/h begrenzt. Heutzutage hat sich jedoch der Begriff „E-Bike“ dafür durchgesetzt, obwohl es viele Unterschiede gibt. Im Gegensatz zum E-Bike ist beim Pedelec der Motor nicht eigenständig, sondern funktioniert nur mit zusätzlichem in die Pedale treten. Rechtlich fallen sie in der Kategorie Leicht-Motorfahrräder.
Ein S-Pedelec (Speed-Pedelec) funktioniert nach dem gleichen Prinzip, unterstützt aber bis 45 km/h. Wie die Pedelecs werden auch die S-Pedelecs im alltäglichen Gebrauch und von Herstellern meist als E-Bike oder „schnelles“ E-Bike bezeichnet. Rechtlich fallen sie in der Kategorie Motorfahrräder.
Ein E-Bike im klassischen Sinne ist kein Fahrrad, da es über einen eigenständigen Motorantrieb ohne Tretunterstützung verfügt. Statt durch Pedalkraft wird der Antrieb per Knopfdruck oder Drehgriff aktiviert. Daher zählen E-Bikes eher zu den motorisierten Zweirädern als zu den Fahrrädern. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem Mofas, E-Trottinetts und E-Roller.
Rechtlich werden sie in der Schweiz in zwei Hauptkategorien eingeteilt:
- Leicht-Motorfahrräder: Dazu gehören E-Trottinetts und E-Roller, die eine begrenzte Leistung und Geschwindigkeit haben.
- Motorfahrräder: Dazu zählen Mofas und E-Mofas, die leistungsstärker sind und zusätzliche Anforderungen wie Versicherungspflicht oder Führerausweis erfordern.
Aktuelle Kategorien und Vorschriften für E-Bikes in der Schweiz
Bis zum 30. Juni 2025 behandelt der E-Bike Gesetz der Schweiz folgende Klassifizierungen:

Vorschriften für E-Bikes - Leicht-Motorfahrräder (Bis 30. Juni 2025)
- Motorleistung: max. 500 W
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h mit Tretunterstützung (Pedelecs)
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h ohne Tretunterstützung (E-Trottinette, E-Roller)
- Gesamtgewicht max. 200 kg
- Kein Kontrollschild erforderlich
- Führerausweis: Kat. M von 14-16 Jahren, ab 16 Jahren nicht nötig
- Helm empfohlen

Vorschriften für E-Bikes - Schnelle Motorfahrräder (Bis 30. Juni 2025)
- Motorleistung: max. 1000 W
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h mit Tretunterstützung (S-Pedelecs)
- Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h ohne Tretunterstützung (klassische Mofas)
- Gesamtgewicht: max. 200 kg
- Mofakontrollschild erforderlich
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahre
- Helm obligatorisch
Neue Kategorien und Regeln für E-Bikes in der Schweiz – Ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 treten neue Vorschriften in Kraft, die unter anderem eine dritte Kategorie für „schwere Motorfahrräder“ einführen. Die wichtigsten Änderungen umfassen die Einführung der neuen Kategorie der schweren Motorfahrräder, wodurch Cargo-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h künftig bis zu 450 kg Gesamtgewicht haben dürfen. Außerdem wird das zulässige Gewicht von Leichtmotorfahrrädern von 200 kg auf 250 kg erhöht.
Eine weitere Neuerung betrifft den Transport von Kindern. Bisher durften maximal zwei Kinder in Cargo E-Bikes mitfahren. Künftig sind bis zu vier Kindern das Mitfahren erlaubt – vorausgesetzt es gibt ausreichend geschützte Sitzplätze.
Das Mindestalter für E-Bikes bleibt unverändert: Langsame E-Bikes (bis 25 km/h) und E-Trottinetten dürfen weiterhin erst ab 14 Jahren mit Führerausweis (Kat. M) oder ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden.
Lies hier unten ab wann man ein 45 km/h E-Bike in der Schweiz fahren darf und ob du für ein E-Bike 45km/h einen Ausweis brauchst.
Vorschriften für E-Bikes – Leicht-Motorfahrräder – ab Juli 2025
- Motorleistung: max. 500 W
- Höchstgeschwindigkeit mit Trerunterstützung: bis 25 km/h (Pedelecs, Cargo E-Bikes)
- Höchstgeschwindigkeit ohne Trerunterstützung (Elektromotor): bis 25 km/h (E-Trotinette, E-Moped)
- Gesamtgewicht: max. 250 kg
- Kein Führerausweis erforderlich (ab 16 Jahren)
- Kein Kontrollschild
- Helm empfohlen

Vorschriften für E-Bikes – Schnelle Motorfahrräder – ab Juli 2025
- Motorleistung: max. 1000 W
- Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 45 km/h (S-Pedelecs)
- Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung: 30 km/h (klassische Mofas, E-Mofas)
- Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Mofakontrollschild erforderlich
- Helmpflicht

Vorschriften für Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes) – Die neu eingeführte Kategorisierung
- Motorleistung: max. 2000 W
- Höchstgeschwindigkeit mit oder ohne Tretunterstützung: 25 km/h (Cargo E-Bikes)
- Gesamtgewicht: 250- 450 kg
- Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Mofakontrollschild erforderlich
- Helmpflicht

Maximale Geschwindigkeit für E-Bikes & Cargo E-Bikes
Maximale Geschwindigkeit für E-Bikes & Cargo E-Bikes – Bis 30. Juni 2025
Leichte Motorfahrräder, wie Pedelecs, Cargo E-Bikes bis 250 kg oder E-Trottinetts, dürfen mit Tretunterstützung bis 25 km/h schnell sein. Wird nur der Elektromotor ohne Treten genutzt, gilt eine Begrenzung auf 20 km/h.
Schnelle Motorfahrräder, wie S-Pedelecs oder klassische Mofas, dürfen mit Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Ohne Pedalunterstützung – etwa bei reinen Mofas – liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h.
Maximale Geschwindigkeit für E-Bikes & Cargo E-Bikes – Ab 1. Juli 2025
Leichte Motorfahrräder, wie Pedelecs, Cargo E-Bikes bis 250 kg, E-Trottinetts oder Mofas, dürfen mit Tretunterstützung bis 25 km/h fahren. Wird der Elektromotor ohne Tretbewegung genutzt – wie bei Mofas oder E-Trottinetts – liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ebenfalls bei 20 bis 30 km/h, abhängig vom Fahrzeugtyp.
Schnelle Motorfahrräder, insbesondere S-Pedelecs oder E-Mofas, dürfen mit Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Ohne Tretunterstützung – bei reinem Motoreinsatz – ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Schwere Motorfahrräder, also neu zugelassene Cargo E-Bikes mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 250 und 450 kg, sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschränkt – unabhängig davon, ob sie per Tretunterstützung oder rein elektrisch betrieben werden.
Velowege für E-Bikes – Wo ist ein E-Bike gestattet und wo nicht?
Bis 30. Juni 2025
Aktuell dürfen E-Bikes in der Schweiz nicht nur auf dem Veloweg fahren – sie müssen es sogar. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass Velowege und Velostreifen nicht nur für herkömmliche Velos vorgesehen sind, sondern auch von E-Bikes benutzt werden müssen.
Dies gilt für:
- Leicht-Motorfahrräder: (bis 25 km/h, ohne gelbes Nummernschild)
- Schnelle Motorfahrräder: (S-Pedelecs) (bis 45 km/h, mit gelbem Nummernschild)
Velos & Leicht-Motorfahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h dürfen auch bei einem Verbot für Motorfahrräder weiterhin passieren. Für schnelle Motorfahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist die Durchfahrt ebenfalls gestattet, jedoch nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Velowege für E-Bikes & Cargo E-Bikes ab Juli 2025
Ab Juli 2025 treten neue Regelungen für die Nutzung von Velowegen und Strassen durch E-Bikes in Kraft.
Velos & Leicht-Motorfahrräder (zu denen Pedelecs und Cargo E-Bikes bis 250 kg gehören), dürfen auf der Strasse fahren, wenn kein Veloweg vorhanden ist.
Schnelle Motorfahrräder (S-Pedelecs) sowie schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes mit einem Gewicht zwischen 250 und 450 kg) dürfen die Strasse nur dann nutzen, wenn eine der folgenden Tafeln vorhanden ist – Radweg, Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen oder Gemeinsamer Rad- und Fussweg – und zusätzlich eine Zusatztafel mit der Aufschrift „freiwillig“ angebracht ist.
Ist eine solche Signalisation nicht vorhanden, sind schwere Motorfahrräder verpflichtet, den Veloweg zu benutzen.
Hier ist eine übersichtliche Tabelle mit den Regelungen für die Nutzung von Velowegen und Strassen durch E-Bikes in der Schweiz ab Juli 2025:
Kontrollschild- & Zulassungspflichten für E-Bikes & Cargo E-Bikes
Vor Juli 2025
- Langsame E-Bikes (25 km/h): Keine Zulassung oder Kontrollschild nötig.
- Schnelle E-Bikes (45 km/h): Nummernschild und Versicherungspflicht.
Ab Juli 2025
- Leicht Motorfahrräder (25 km/h): Keine Zulassung oder Kontrollschild nötig.
- Schnelle Motorfahrräder (45 km/h): Nummernschild und Versicherungspflicht.
- Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes 250-450 kg): Nummernschild und Versicherungspflicht.
Sicher unterwegs mit einem E-Bike oder Cargo E-Bike: Was ist in der Schweiz vorgeschrieben?
Helmpflicht für E-Bikes?
Die E-Bike Helmpflicht besteht in der Schweiz schon lange für schnelle E-Bikes 45 km/h (S-Pedelecs), die eine Tretunterstützung bis 45 km/h bieten. Ab dem 1. Juli 2025 wird die Velohelm Pflicht auf eine neue Kategorie ausgeweitet: Schwere Motorfahrräder mit einem Gesamtgewicht von 250 bis 450 kg. Diese Fahrzeuge dürfen ausschließlich mit Helm gefahren werden.
Was bedeutet das konkret?
- Langsame E-Bikes (bis 25 km/h): keine Helmpflicht, aber empfohlen
- E-Bike 45 km/h (S-Pedelec): Helmpflicht – Fahrrad-Helm nach der Norm EN 1078 erforderlich
- Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes 250–450 kg): Ab Juli 2025 ebenfalls helmpflichtig
E-Bike Lichtpflicht in der Schweiz
Die E-Bike Lichtpflicht in der Schweiz ist seit dem 1. April 2022 gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle E-Bikes. Sie entspricht der Fahrrad Licht Pflicht der Schweiz und bedeutet, dass alle E-Bikes auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren müssen.
Vor Juli 2025
Langsame E-Bikes (25 km/h): obligatorisch ist vorne ein festes oder abnehmbares Licht bei Tag und Vorne: weisses, nicht blinkendes Licht/Hinten: rotes, nicht blinkendes Licht fest oder abnehmbar bei Nacht
Schnelle E-Bikes (45 km/h): obligatorisch ist vorne ein festes oder abnehmbares Licht bei Tag und Vorne: weisses, nicht blinkendes Licht/Hinten: rotes, nicht blinkendes Licht fest oder abnehmbar bei Nacht
Ab Juli 2025
Leicht Motorfahrräder (25 km/h): Obligatorisch:Tageslichtpflicht
Schnelle Motorfahrräder (45 km/h): Obligatorisch: Tageslichtpflicht
An Motorfahrrädern müssen mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht angebracht sein. Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes 250-450 kg): Obligatorisch: Tageslichtpflicht
An Motorfahrrädern müssen mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht angebracht sein. Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
Tipp: Überprüfe regelmässig deine Beleuchtung, um sicher unterwegs zu sein und Bussgelder zu vermeiden.
Richtungsblinker für E-Bikes und Cargo E-Bikes
Hier ändern sich die Vorgaben nicht. Für alle Motorfahrräder sind Richtungsblinker zulässig. Es bestehen bestimmte Anforderungen für deren Anbringung, die je nach Abstand vom Boden des jeweiligen Fahrzeugs variieren.
Es gilt:
Anbringung vorne: Der Zwischenraum zwischen den Leuchtflächen muss min. 0,24 m betragen.
Anbringung hinten: Der Zwischenraum zwischen den Leuchtflächen muss min. 0,18 m betragen.
Reflektoren - obligatorisch oder nicht?
Reflektoren spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit von E-Bike- und Pedelec-Fahrenden. Sie sorgen dafür, dass du auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder Dunkelheit besser wahrgenommen wirst. In der Schweiz sind bestimmte passive Beleuchtungselemente gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Reflektoren brauchst du für dein E-Bike?
Frontreflektor: Ein weisser Reflektor muss an der Vorderseite des E-Bikes angebracht sein.
Heckreflektor: Am hinteren Teil des Fahrrads ist ein roter Reflektor Pflicht.
Pedalreflektoren: An jedem Pedal müssen zwei gelbe Reflektoren befestigt sein – einer nach vorne, einer nach hinten.
Seitliche Reflektoren: Für bessere Sichtbarkeit von der Seite sind Speichenreflektoren oder alternativ Reifen mit Reflexstreifen erlaubt.
Die Vorschriften zur passiven Beleuchtung bei E-Bikes bleiben unverändert und gelten für alle E-Bike-Typen – unabhängig von Geschwindigkeit oder Gewicht. Damit soll sichergestellt werden, dass E-Bike-Fahrende bei schlechten Lichtverhältnissen oder Dunkelheit gut sichtbar sind.
Führerausweis für E-Bikes & Cargo E-Bikes – Welche Kategorie wird benötigt?
Bis 30. Juni 2025
Für langsame E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) gilt:
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen den Führerausweis der Kategorie M.
- Ab dem 16. Lebensjahr ist kein Ausweis erforderlich – das Fahren ist führerausweisfrei erlaubt.
Für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h) ist der Führerausweis Kategorie M ab dem 14. Lebensjahr vorgeschrieben.
Eine eigene Regelung für schwere Cargo E-Bikes gibt es bis dahin nicht.
Ab Juli 2025
Ab diesem Zeitpunkt unterscheidet die Gesetzgebung drei Fahrzeugkategorien:
Leichte Motorfahrräder (bis 25 km/h, bis 250 kg):
- Kategorie M von 14 bis 16 Jahren
- Ab 16 Jahren kein Führerausweis nötig
Schnelle Motorfahrräder (bis 45 km/h): Kategorie M erforderlich
Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes von 250 bis 450 kg): Kategorie M erforderlich
Diese neue Kategorie ist ab Juli 2025 offiziell für den Strassenverkehr zugelassen.
Transport mit E-Bikes – Sitzplätz, Kindersitze & Anhänger
Anzahl der Sitze und Kindersitze - was zu beachten ist
Viele Eltern nutzen E-Bikes, um ihre Kinder sicher und bequem zu transportieren. Bisher galten dabei bestimmte Regeln für Sitzplätze und Kindersitze, abhängig vom E-Bike-Typ. Ab dem 1. Juli 2025 treten in der Schweiz neue Vorschriften für Sitzplätze und Kindersitze auf E-Bikes in Kraft. Diese neuen Regelungen ermöglichen eine flexiblere Nutzung von Cargo E-Bikes und bieten Familien sowie Unternehmen mehr Optionen für den Transport von Kindern und Passagieren.
Bis Juli 2025: Strenge Begrenzungen für den Personentransport
Bisher waren die Transportmöglichkeiten mit E-Bikes stark eingeschränkt:
- Langsame E-Bikes (bis 25 km/h, max. 200 kg):
- Der Transport einer erwachsenen Person als Beifahrer war erlaubt.
- Alternativ durften bis zu zwei Kinder mitgenommen werden, sofern geschützte Kindersitze installiert waren.
- Schnelle E-Bikes (bis 45 km/h, max. 200 kg):
- Kein zweiter Sitzplatz für Erwachsene erlaubt.
- Maximal ein Kind durfte mit einem zugelassenen Kindersitz transportiert werden.
Ab Juli 2025: Mehr Flexibilität für Familien und gewerbliche Nutzer
Mit der neuen Regelung erweitern sich die Möglichkeiten deutlich:
Leichte Motorfahrräder (bis 25 km/h, max. 250 kg):
- Zwei reguläre Sitzplätze sind erlaubt, zusätzlich können zwei geschützte Kindersitze angebracht werden.
- Alternativ ist ein Fahrerplatz mit vier geschützten Kindersitzen zulässig.
- Beispiel: Ein Tandem-E-Bike kann nun zwei Erwachsene plus zwei Kinder transportieren. Oder eine Person fährt allein und nimmt bis zu vier Kinder mit.
Schnelle Motorfahrräder (bis 45 km/h, max. 200 kg):
- Keine Änderungen: Weiterhin ist nur ein einzelner Kindersitz
Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes bis 25 km/h, max. 450 kg):
- Diese neue Kategorie ermöglicht erstmals den Transport von mehreren Erwachsenene
- Regel: Pro Sitzplatz muss eine freie Nutzlast von mindestens 65 kg zur Verfügung stehen.
Anhänger ziehen mit E-Bikes & Cargo E-Bikes – Was ist erlaubt?
Der Transport mit Anhängern ist eine praktische Möglichkeit, um Kinder oder Lasten mit dem E-Bike zu befördern. Doch welche Regeln gelten für Anhänger – und was ändert sich ab dem 1. Juli 2025?
Bis 30. Juni 2025
Bereits vor der neuen Regelung galten klare Vorschriften für den Anhängerbetrieb mit E-Bikes:
- Maximale Breite: 1 Meter
- Maximales Betriebsgewicht (Anhänger + Transportgut): 80 kg
Je nach Fahrzeugkategorie gab es unterschiedliche Vorschriften für den Kindertransport:
- Langsame E-Bikes (bis 25 km/h, max. 200 kg):Der Transport von bis zu zwei Kindern in einem Anhänger war erlaubt.
- Schnelle E-Bikes (bis 45 km/h, max. 200 kg): Auch hier war der Transport von zwei Kindern im Anhänger zulässig.
Ab Juli 2025
Mit der Einführung neuer Fahrzeugkategorien bleiben die bisherigen Regeln für Anhänger weitgehend erhalten:
- Maximale Breite des Anhängers: weiterhin 1 Meter
- Maximales Betriebsgewicht (Anhänger + Transportgut): unverändert 80 kg
Die Anzahl der Kindersitzplätze im Anhänger bleibt bei maximal zwei, unabhängig von der E-Bike-Kategorie:
- Leichte Motorfahrräder (bis 25 km/h, max. 250 kg): ≤ 2 Kindersitze im Anhänger
- Schnelle Motorfahrräder (bis 45 km/h, max. 200 kg): ≤ 2 Kindersitze im Anhänger
- Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes bis 25 km/h, max. 450 kg): ≤ 2 Kindersitze im Anhänger
Neu: Anhänger dürfen über einen eigenen Antrieb verfügen, der bis maximal 6 km/h unterstützt.
Haftpflichtversicherung - E-Bikes & Cargo E-Bikes richtig versichern
Eine Haftpflichtversicherung schützt E-Bike-Fahrer:innen vor finanziellen Folgen bei Unfällen oder Schäden, die sie im Strassenverkehr verursachen. Wer ein schnelles oder schweres E-Bike fährt, sollte sich rechtzeitig um eine gültige Versicherung und das entsprechende Nummernschild kümmern. Ab dem 1. Juli 2025 wird die Versicherungspflicht auf eine neue Fahrzeugkategorie ausgeweitet: schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes 250–450 kg).
Bis 30. Juni 2025
Langsame E-Bikes (25 km/h): empfohlen
Schnelle E-Bikes (45 km/h): obligatorisch
Ab Juli 2025
Leicht Motorfahrräder (25 km/h): empfohlen
Schnelle Motorfahrräder (45 km/h): obligatorisch
Schwere Motorfahrräder (Cargo E-Bikes 250-450 kg): obligatorisch
Parken & Abstellmöglichkeiten: Wo kann ich mein E-Bike oder Cargo E-Bike abstellen?
Fazit: Neue Regeln für mehr Sicherheit und Flexibilität im E-Bike-Verkehr
Die neuen Vorschriften für E-Bikes und Cargo E-Bikes, die ab dem 1. Juli 2025 in der Schweiz in Kraft treten, bringen bedeutende Änderungen mit sich.
Neue Fahrzeugkategorien, höhere Gewichtslimits und eine gelockerte Radwegbenutzungspflicht schaffen mehr Flexibilität für den Einsatz von Lastenvelos im Alltag. Besonders Cargo E-Bikes profitieren von den neuen Regelungen, da sie künftig mit bis zu 450 kg Gesamtgewicht genutzt werden dürfen.
Zudem können Gemeinden nun spezielle Parkflächen für Lastenvelos ausweisen und für schnelle E-Bikes die Radwegbenutzungspflicht aufheben.
Ein wichtiger Punkt, den viele beachten müssen: Bis Juni 2025 durften schnelle Motorfahrräder (S-Pedelecs) mit ausgeschaltetem Motor Bereiche mit Fahrverbot für Motorfahrräder befahren – das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Das bedeutet, dass E-Bikes mit 45 km/h und Cargo E-Bikes (250–450 kg) nicht mehr einfach mit abgestelltem Motor durch solche Zonen fahren dürfen, sondern sich an die regulären Fahrverbote halten müssen.
Dennoch bleiben einige Aspekte unverändert, wie das Mindestalter für das Fahren von E-Bikes, das weiterhin bei 14 Jahren mit Führerausweis (Kat. M) oder 16 Jahren ohne Führerausweis liegt.
Insgesamt sorgen die neuen Vorschriften für mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit E-Bikes, insbesondere im Bereich der Cargo E-Bikes. Die Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten für den nachhaltigen und effizienten Transport in Städten, während sie gleichzeitig sicherstellen, dass die Nutzung von Elektrovelos übersichtlich geregelt bleibt.