E-Bike Förderung Schweiz
E-Bike Zuschuss in der Schweiz
Wer über die Anschaffung eines E-Bikes oder Lastenvelos nachdenkt, stellt sich früh eine naheliegende Frage: Gibt es in der Schweiz Fördergelder dafür und wenn ja, wo?
Die Antwort ist: Ja, es gibt sie.
E-Bike Förderung in der Schweiz: Wie ist sie organisiert?
Anders als in Deutschland (BAFA Förderung) gibt es in der Schweiz kein einheitliches nationales Förderprogramm für E-Bikes. Die Unterstützung ist auf drei Ebenen verteilt:
Kantonal
Einzelne Kantone bieten eigene Zuschüsse, oft über das kantonale Energie- oder Mobilitätsamt.
Kommunal
Viele Gemeinden haben eigene Programme für den Kauf von E-Bikes und Lastenrädern.
Stiftungsfinanziert
Programme wie jenes der Albert Koechlin Stiftung (AKS) richten sich gezielt an Betriebe und ergänzen die öffentliche Hand mit eigenen Mitteln.
Lastenrad Förderung Schweiz
Das schweizweit bekannteste und am besten dokumentierte Förderprogramm speziell für betriebliche Lastenvelos ist die Zusammenarbeit der Albert Koechlin Stiftung (AKS) mit der Stadt Luzern.
Was wird gefördert?
Die AKS bzw. die Stadt Luzern übernehmen 50 Prozent der Anschaffungskosten des Lastenvelos. Zusätzlich beteiligt sich die AKS mit bis zu CHF 1’000 an der Firmenbeschriftung des Fahrzeugs. Das Paket deckt also sowohl die Anschaffung als auch die professionelle Kennzeichnung als Firmenfahrzeug ab.
Wer ist förderfähig?
Das Programm steht Betrieben, Unternehmen und Organisationen offen, die ihren Geschäftssitz oder eine Filiale in der Stadt Luzern, der Agglomeration oder der gesamten Innerschweiz haben. Für Betriebe ausserhalb der Stadt Luzern läuft die Förderung direkt über die AKS. Öffentliche Institutionen sind ausgeschlossen.
Neben der Adresse zählt auch der Nachweis, dass ein konkreter Bedarf besteht und das Fahrzeug tatsächlich im Betriebsalltag eingesetzt wird.
Seit Programmstart 2022 wurden bereits über 80 Unternehmen und Organisationen unterstützt. Das Programm wurde bis 2028 verlängert, die AKS stellt insgesamt CHF 270’000 zur Verfügung.
Wie läuft das Verfahren beim Lastenrad Förderung ab?
1.
Das Gesuch wird vollständig online über das Formular auf cleverunterwegs.ch eingereicht. Es enthält Angaben zu Motivation, Einsatzmöglichkeiten, Fahrzeugpräferenz, Betriebsdaten, Kontaktperson und eine Geschäftssitzbestätigung.
2.
Nach Einreichung nimmt die AKS bzw. die Stadt Luzern Kontakt auf. Der Betrieb wählt gemeinsam mit einem lokalen Velofachgeschäft das passende Modell aus, Probefahrten und Beratung inklusive. Dann wird eine Vereinbarung unterzeichnet, das Fahrzeug bestellt und geliefert.
3.
Entscheidend: Der Betrieb bezahlt Anschaffung und Beschriftung zunächst selbst vollständig vor. Die Förderung wird erst nach Einreichung der Belege erstattet – die 50-Prozent-Beteiligung an der Anschaffung nach dem ersten Betriebsbericht, die Schlusszahlung für die Beschriftung nach sechs bis zwölf Monaten.
Welche Lastenvelo-Typen werden gefördert?
Das Programm ist technologieoffen und umfasst verschiedene Modelltypen darunter Dreiräder wie XCYC Cargo E-Bikes sowie Longtails, Longjohns & Micro-Lastenvelos, mit und ohne Anhänger.
Einen guten Einstieg bieten die XCYC Cargo E-Bikes im YouMo-Shop: robuste, alltagstaugliche Modelle, die sich für genau diese Einsatzszenarien eignen, vom Stadtbetrieb bis zur lokalen Lieferlogistik.
FAQ: Cargo E-Bike Förderung Schweiz für Betriebe
Passende Cargo E-Bikes für deinen Betrieb sind im YouMo-Shop zu finden
Gibt es eine E-Bike Förderung in der Schweiz für Unternehmen?
Das Programm richtet sich an Betriebe mit Sitz oder Filiale in der Stadt Luzern, der Agglomeration oder der gesamten Innerschweiz. Betriebe ausserhalb erhalten entsprechende Unterstützung über die AKS direkt.
Wird der E-Bike Zuschuss vor oder nach dem Kauf ausbezahlt?
Immer nach dem Kauf. Anschaffung und Beschriftung werden zunächst vollständig vom Betrieb vorfinanziert. Die Förderbeiträge werden erst nach Einreichung der Belege erstattet.
Welche Unterlagen brauche ich für das Gesuch beim AKS-Programm?
Angaben zu Motivation, Einsatzmöglichkeiten, Fahrzeugpräferenz, Betrieb und Kontaktperson sowie eine Bestätigung des Geschäftssitzes. Das Formular ist auf cleverunterwegs.ch verfügbar.
Werden nur Lastenvelos gefördert, oder auch normale E-Bikes?
Das AKS/Stadt-Luzern-Programm richtet sich explizit an Lastenvelos für Betriebe. Für andere E-Bike-Typen – z.B. für Mitarbeitende – gibt es in einzelnen Gemeinden und Kantonen separate Programme; eine gezielte Anfrage vor Ort ist empfehlenswert.
Gibt es eine Förderobergrenze für die Anschaffung?
Das Programm übernimmt 50 Prozent der Anschaffungskosten sowie bis zu CHF 1’000 für die Beschriftung. Eine Obergrenze für die Anschaffungskosten selbst ist in den vorliegenden Quellen nicht angegeben.
Was, wenn mein Kanton nicht in der Förderliste aufgeführt ist?
Direkte Anfrage bei der Standortgemeinde oder dem kantonalen Amt für Energie und Mobilität, viele Programme laufen auf kommunaler Ebene und ändern sich regelmässig.
E-Bike Förderung in der Schweiz
In der Westschweiz ist die Förderlandschaft stärker auf Gemeinde- und Kantonsebene verteilt. Auch dort gibt es Möglichkeiten zur E-Bike Förderung: sowohl für Privatpersonen als auch für Betriebe.
Kanton Genf
| Kantonaler Zuschuss (Kanton Genf) | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 500.- | Information |
| Aire-la-Ville | CHF 350.- pro E-Bike | Information |
| Anières | 50 % des Kaufpreises; max. CHF 250.- | Information |
| Avully | 50 % des Kaufpreises; max. CHF 200.- | Information |
| Avusy | CHF 200.- pro E-Bike | Information |
| Bardonnex | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 500.- | Information |
| Bellevue | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 500.- | Information |
| Céligny | CHF 250.- pro E-Bike | Information |
| Chêne-Bougeries | CHF 250.- pro E-Bike | Information |
| Chêne-Bourg | CHF 200.- pro E-Bike | Information |
| Choulex | CHF 250.- pro E-Bike | Information |
| Collex-Bossy | 15 % des kantonalen Zuschusses | Information |
| Collonge-Bellerive | CHF 500.- pro E-Bike | Information |
| Cologny | CHF 500.- pro E-Bike | Information |
| Genthod | CHF 500.- pro E-Bike | Information |
| Lancy | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 500.- | Information |
| Meyrin | CHF 500.- pro E-Bike | Information |
| Plan-les-Ouates | Max. CHF 250.- (50 % der kantonalen Förderung) | Information |
| Presinge | CHF 500.- pro E-Bike | Information |
| Satigny | CHF 250.- pro E-Bike | Information |
| Thônex | 50 % des Kaufpreises; max. CHF 250.- | Information |
| Vandoeuvres | CHF 250.- pro E-Bike | Information |
| Vernier | CHF 200.- pro E-Bike | Information |
Kanton Neuenburg
| Neuenburg (Stadt) | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 700.- | Information |
Kanton Waadt
| Montricher | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 400.- | Information |
| Mont-sur-Rolle | CHF 300.- pro E-Bike | Information |
| Morges | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 800.- | Information |
| Nyon | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 700.- | Information |
| Ollon | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 300.- | Information |
| Orbe | CHF 500.- pro Lastenrad | Information |
| Ormont-Dessus | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 300.- | Information |
| Paudex | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 600.- | Information |
| Payerne | CHF 300.- pro E-Bike | Information |
| Préverenges | CHF 150.- pro E-Bike | Information |
| Prilly | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 1’000.- | Information |
| Pully | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 200.- | Information |
| Renens | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 400.- | Information |
| Rolle | CHF 300.- pro E-Bike | Information |
| Romanel-sur-Lausanne | CHF 300.- pro E-Bike | Information |
| Sainte-Croix | CHF 250.- pro E-Bike | Information |
| Saint-Sulpice | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 400.- | Information |
| Sullens | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 300.- | Information |
| Tannay | CHF 300.- pro E-Bike | Information |
| Tolochenaz | 25 % des Kaufpreises; max. CHF 300.- | Information |
| Vaux-sur-Morges | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 1’000.- | Information |
| Vevey | 10 % des Kaufpreises; max. CHF 300.- | Information |
| Villars-Sainte-Croix | 15 % des Kaufpreises; max. CHF 300.- | Information |
| Villeneuve | CHF 300.- pro E-Bike | Information |
| Vufflens-le-Château | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 400.- | Information |
| Yens | CHF 250.- pro E-Bike | Information |
| Yverdon-les-Bains | 30 % des Kaufpreises; max. CHF 1’000.- | Information |
| Yvorne | 20 % des Kaufpreises; max. CHF 400.- | Information |
So nutzt du die Förderung optimal
Die Auszahlung erfolgt erst nach dem Kauf, auf Basis der eingereichten Rechnungsbelege. Die Vorfinanzierung liegt beim Betrieb. Deshalb ist die Wahl des richtigen Fahrzeugs der erste praktische Schritt, noch bevor das Gesuch eingereicht wird.
Bedarf klären
Welche Distanzen, welche Lasten, wer fährt?
Förderprogramm prüfen
Gibt es ein Programm am Standort und ist der Betrieb förderfähig?
Modell vorauswählen
Probefahrten vereinbaren
Gesuch rechtzeitig einreichen
Mittel und Fristen sind begrenzt
Alle Belege aufbewahren
Kauf- und Beschriftungsrechnungen werden für die Abrechnung benötigt







