BAFA-Förderung für E-Lastenräder: Bis zu 3.500 Euro Zuschuss sichern
Ab dem 1. Oktober 2024: Nutze die BAFA-Förderung und profitiere von bis zu 3.500 Euro für dein – ideal für Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen!
Mit der BAFA-Förderung kannst du ab dem 1. Oktober 2024 in Deutschland bis zu 3.500 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines XCYC Cargo E-Bikes erhalten.
Die Förderung richtet sich an private Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und deckt 25% der Anschaffungskosten pro E-Lastenfahrrad. Nutze diese Möglichkeit, um auf nachhaltige Mobilität umzusteigen und gleichzeitig kosteneffizient zu handeln – eine ideale Chance für zukunftsorientierte Unternehmen!
Lastenrad Förderung - BAFA. Alles, was man wißen muss, auf einen Blick
Damit du genau weißt, was gefördert wird und wer antragsberechtigt ist, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Erfahre, welche Anforderungen die E-Lastenfahrräder erfüllen müssen, um förderfähig zu sein, welche Anschaffungen von der Förderung ausgenommen sind und welche Schritte du für eine erfolgreiche Beantragung beachten solltest.
Zunächst kläre, ob du förderungsfähig bist
Die BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder ist für folgende Gruppen gedacht:
- Firmen jeder Art: Egal ob GmbH, AG, Einzelunternehmen oder Genossenschaft – jedes private Unternehmen kann die Förderung beantragen. Auch Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Handwerker können sie nutzen.
- Bestimmte öffentliche Einrichtungen: Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen und Universitäten.
Wer bekommt KEINE Förderung?
- Städte, Gemeinden und Landkreise: Diese sogenannten Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (z.B. städtische Verkehrsbetriebe) sind ausgeschlossen.
- Vereine: Auch Vereine können die Förderung nicht beantragen.
Also kurz gesagt: Die Förderung ist für private Unternehmen und einige öffentliche Einrichtungen gedacht, aber nicht für Kommunen und Vereine.
Diese Anschaffungen werden gefördert
Die Förderung ist für neue E-Lastenfahrräder gedacht, die im gewerblichen oder öffentlichen Bereich für den Transport von Gütern eingesetzt werden.
Es gibt zwei Wege, wie ein Fahrzeug förderfähig sein kann:
- Es steht auf der BAFA-Liste: Das BAFA führt eine Liste mit Modellen, die automatisch die Förderbedingungen erfüllen. Wenn ein E-Lastenfahrrad oder ein Anhänger auf dieser Liste steht (wie z.B. eure XCYC Cargo E-Bikes), ist es direkt förderfähig.
- Es erfüllt bestimmte technische Anforderungen: Auch wenn ein Modell nicht auf der Liste steht, kann es gefördert werden, wenn es bestimmte technische Kriterien erfüllt. Diese Kriterien sind im Detail in den BAFA-Richtlinien festgelegt.
Diese Anschaffungen werden nicht gefördert
Die BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder hat einige Einschränkungen. Hier sind die wichtigsten Punkte, einfacher erklärt:
Nicht gefördert werden E-Lastenfahrräder, die…
- für den Transport von Personen gedacht sind, wie z.B. Rikschas.
- privat genutzt werden, also z.B. für Einkäufe oder den Weg zur Arbeit. (Die Förderung richtet sich an gewerbliche und öffentliche Nutzungen).
- als Verkaufsstand, Werbefläche oder Infostand dienen.
- nicht gekauft, sondern geleast oder per Mietkauf erworben wurden.
- für Sharing-Dienste eingesetzt werden.
- gebraucht gekauft wurden.
- nachträglich mit einem Elektromotor ausgestattet wurden (Nachrüstungen).
- schneller als 25 km/h fahren (S-Lastenpedelecs).
- keine Tretunterstützung haben und schneller als 6 km/h fahren (E-Bikes ohne Pedale).
Die richtigen Schritte: So beantragst du die Förderung erfolgreich
1. Angebot für dein XCYC Cargo E-Bike – direkt vom Händler oder von YouMo einholen
Kontaktiere einen unserer XCYC-Händler, um ein individuelles Angebot für dein gewünschtes XCYC Cargo E-Bike zu erhalten. Die Modelle XCYC WORK und XCYC ALLROUND sind beide auf der offiziellen BAFA-Liste der förderfähigen E-Lastenfahrräder gelistet. Du kannst dich auch direkt an YouMo wenden, um ein passendes Angebot zu bekommen.
Sehr wichtig! Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung bzw. zur Rückforderung der Zuwendung.
2. Den BAFA Förderung Antrag Stellen
Ab dem 1. Oktober 2024 kannst du deinen Förderantrag über das Online-Antragsportal des BAFA einreichen.
Das Förderverfahren beginnt mit dem Eingang des Förderantrages beim BAFA, der vom BAFA geprüft und beschieden wird (Antragsverfahren oder Antragsstufe).
Die folgenden Schritte sind zu beachten:
Antragseingang (OnlineFormular) – > Eingangsbestätigung (E-Mail) -> Antragsprüfung – > Zuwendungsbescheid
3. Benotigte Unterlagen
- Angebot von einem der XCYC-Händler oder direkt von YouMo
- Projektbeschreibung
In der Projektbeschreibung soll ausführlich beschrieben werden wie das Lastenfahrrad genutzt werden soll (Einsatzzweck). Aus der Beschreibung soll hervorgehen, „was“, „wohin“ und „warum“ transportiert werden soll.
- Nachweis deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
Z. B. Gewerbeanmeldung oder Zuweisung der Umsatzsteuernummer durch das zuständige Finanzamt, Bestätigung des Steuerberaters
4. Zuwendungsbescheid abwarten
Nach positiver Prüfung erhältst du den Zuwendungsbescheid vom BAFA.
5. Bestellung auslösen
Mit dem Zuwendungsbescheid kannst du deine Bestellung beim XCYC- Händler finalisieren.
6. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Erhalt und Bezahlung des E-Lastenfahrrads reichst du die erforderlichen Unterlagen beim BAFA ein, um den Zuschuss zu erhalten.
Die folgenden Schritte sind zu beachten:
Eingang Verwendungsnach weis (OnlineFormular) – > Eingangsbestätigung (E-Mail) – > Verwendungsnachweisprüfung – > Auszahlung
Zusammen mit dem elektronischen Verwendungsnachweisformular sind folgende Unterlagen zwingend einzureichen / hochzuladen:
- Rechnung(en), auch Anzahlungsrechnungen
- Lieferungsvertrag (Auftrags- oder Bestellbestätigung)
- Fotografie des Fahrzeuges / der Fahrzeuge
- Zuwendungsbescheide anderer öffentlicher Fördermittelgeber
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder 2024
Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller gestellt werden. Die Antragstellung ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung bzw. zur Rückforderung der Zuwendung.
Antragsteller ist derjenige, der die Ausgaben trägt und Eigentümer wird.
Der Förderbetrag (Zuschuss) wird ausgezahlt, nachdem die Verwendungsnachweisunterlagen vom Zuwendungsempfänger eingereicht und vom BAFA geprüft wurden.
Kosteneffizienz im Betrieb: E-Lastenräder verursachen geringere Betriebskosten im Vergleich zu motorisierten Fahrzeugen. Sie benötigen keinen Kraftstoff, haben geringere Wartungskosten und sind oft von Straßengebühren oder Parkgebühren befreit, was sie zu einer kostengünstigen Alternative macht.
Einfaches Handling in städtischen Gebieten: In städtischen Gebieten sind E-Lastenräder besonders nützlich, da sie leicht durch enge Straßen und verkehrsberuhigte Zonen manövrieren können. Sie umgehen Staus und ermöglichen schnelle und flexible Lieferungen.
Hohe Zuladungskapazität: Die XCYC E-Lastenräder haben eine beeindruckende Nutzlastkapazität, die es ermöglicht, große und schwere Ladungen sicher zu transportieren. Dies ist besonders nützlich für Unternehmen, die regelmäßig schwere Waren bewegen müssen.
Hohe Stabilität und Sicherheit: Dank ihrer dreirädrigen Bauweise bieten die XCYC E-Lastenräder zusätzliche Stabilität, vor allem bei langsamer Fahrt, im Stand und bei Kurvenfahrten. Dies minimiert das Risiko von Umkippen und erhöht die Sicherheit für den Fahrer und die Ladung.
Keine Führerscheinpflicht: Die E-Lastenräder von XCYC können ohne Führerschein gefahren werden. Das spart Kosten für Führerscheinschulungen und Prüfungen und macht die Räder sofort einsatzbereit für alle Mitarbeiter.
Flexible Ladeflächenkonfiguration: Die Räder können an die spezifischen Transportanforderungen des Unternehmens angepasst werden. Verschiedene Aufbaumöglichkeiten und modulare Ladeflächen machen die Räder vielseitig einsetzbar – egal ob für Kisten, Paletten oder individuelle Transportlösungen.
Jetzt handeln und von der Förderung profitieren
Nutze diese Gelegenheit, auf ein umweltfreundliches und effizientes Transportmittel umzusteigen. Mit der staatlichen Förderung wird der Umstieg jetzt noch attraktiver. Unsere XCYC Cargo E-Bikes bieten dir die perfekte Kombination aus Leistung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die XCYC-Händler stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbare ein unverbindliches Beratungsgespräch, um das passende Modell für deine Anforderungen zu finden. Sie unterstützen dich zudem bei der Beantragung des Zuschusses und begleiten dich durch den gesamten Prozess.
Steig jetzt um – für eine nachhaltige Zukunft und effiziente Mobilität!