E-Bike, Pedelec & S-Pedelec: was ist der Unterschied? Fakten, Vor- & Nachteile einfach erklärt. Damit du dich für das “richtige“ Elektrofahrrad entscheidest!
Der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec ist einfach erklärt:
- + Ein E-Bike hat einen eigenständigen Elektromotor und funktioniert ohne Pedalunterstützung über einen Gasgriff.
- + Ein Pedelec oder S-Pedelec ist dagegen ein Fahrrad mit einen Elektromotor, wobei der Motor NUR beim Treten in die Pedale unterstützt.
- + Beide Varianten können unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten erreichen.
Dabei gibt es vor allem rechtliche Unterschiede, zum Beispiel im Straßenverkehr zu berücksichtigen.
WICHTIG: Im Volksmund ist oftmals die Rede von einem E-Bike, obwohl es sich genau genommen um ein Pedelec handelt. Die Begriffe E-Bike, Elektrofahrrad oder Elektrorad werden gerne synonym verwendet, obwohl geschätzt die Mehrheit der elektrobetriebenen Fahrräder Pedelecs oder S-Pedelecs sind.
YouMo erklärt dir die Unterschiede, Vor- & Nachteile und was du bei der Wahl beachten solltest.
Inhaltsverzeichnis:
- + Unterschied von S-Pedelec, Pedelec und E-Bike im Überblick
- + Sind E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec auf Radfahrwegen erlaubt?
- + Helmpflicht für E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
- + E-Bike, Pedelec und S-Pedelec: ab welchem Alter?
- + Unterschiede bei Zulassung & Führerschein
- + Unterschiedliche Vorschriften für Fahrradanhänger
- + Zusammenfassung
Unterschied von S-Pedelec, Pedelec und E-Bike im Überblick
Was ist ein E-Bike?
E-Bikes sind rechtlich gesehen Leichtmofas, Mofas oder Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Unter welche Kategorie sie fallen, hängt vor allem von der erreichbaren Geschwindigkeit ab.
Grundsätzlich gilt für E-Bikes:
- + Elektrische Unterstützung von bis zu 20km/h, 25km/h bis 45km/h.
- + Maximale Leistung von 500 Watt in Deutschland und 1000 Watt in der Schweiz.
- + Für Personen ab 14 bzw. 16 Jahren.
- + Je nach Modell mit oder ohne Führerscheinpflicht.
- + Nur mit Betriebserlaubnis.
- + Versicherungspflicht.
E-Bikes in diesem Sinne haben einen Elektroantrieb ohne Tretunterstützung. Das bedeutet, dass du ganz ohne in die Pedale zu treten, damit fahren kannst. Es reicht aus, den Schaltknopf zu betätigen und der Motor läuft.
Info: Zunehmend beliebter werden E-Tretroller, auch E-Trottinett oder E-Scooter genannt. Diese zählen ebenfalls zu den E-Bikes. Sie erreichen eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 20km/h. In der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung wurde in 2019 festgehalten, dass die Führerscheinpflicht für diese E-Tretroller wegfällt.
Bei den E-Bikes handelt es sich eigentlich nicht um ein Fahrrad. Die Bezeichnung E-Bike hat sich aber gegen den Begriff Pedelec durchgesetzt, weshalb heute viele Hersteller ihre Pedelecs als E-Bike bezeichnen.
Was ist ein Pedelec?
Ein Pedelec, die Abkürzung für “Pedal Electric Cycle”, ist ein Fahrrad mit Elektroantrieb. Heutzutage hat sich jedoch der Begriff „E-Bike“ dafür durchgesetzt, obwohl es viele Unterschiede gibt. Im Gegensatz zum E-Bike ist beim Pedelec der Motor nicht eigenständig, sondern funktioniert nur mit zusätzlichem in die Pedale treten.
Die Haupteigenschaften des Pedelecs:
- + Elektrische Tretunterstützung von bis zu 25km/h.
- + Maximale Leistung von 250 Watt/ Schweiz 500 Watt.
- + Keine Altersbeschränkung/ Schweiz ab 16 ohne Führerschein/ ab 14 mit Führerschein Kategorie M.
- + Fahren ohne Führerschein möglich.
- + Keine Betriebserlaubnis notwendig.
- + Keine Versicherungspflicht.
Wegen der geringen Motorleistung gelten Pedelecs von der Verkehrssicht noch als Fahrrad und haben dieselben Verkehrsordnungen, Rechte und Pflichten einzuhalten, die für Fahrräder gelten.
Dennoch gibt es manche Länder oder Zonen, in denen die Vorschriften für Pedelecs abweichen und du zum Beispiel den Fahrradweg nicht benutzen darfst. Informiere dich am besten, bevor du in ein anderes Land reist.
Was ist ein S-Pedelec?
Das „S“ in S-Pedelec steht für Speed-Pedelec. Es zählt wie einige E-Bikes (45km/h) zu den Kleinkrafträdern. Der Hauptunterschied liegt darin, dass beim S-Pedelec Treten in die Pedale notwendig ist. E-Bikes dagegen haben einen vollständig allein funktionierenden Motor.
Im Vergleich zum normalen Pedelec ist das S-Pedelec schneller und es gelten andere Pflichten und Vorschriften.
Die Hauptmerkmale des S-Pedelec:
- + Elektrische Tretunterstützung von bis zu 45km/h.
- + Maximale Leistung von 500 Watt (in der Schweiz bis zu 1000 Watt).
- + Für Personen ab 16 Jahren zulässig. (Schweiz ab 14 Jahren)
- + Führerscheinpflicht (Klasse AM oder B in Deutschland / M in der Schweiz).
- + Betriebserlaubnis notwendig.
- + Versicherungspflicht.
Wie die Pedelecs werden auch die S-Pedelecs im alltäglichen Gebrauch und von Herstellern meist als E-Bike oder „schnelles“ E-Bike bezeichnet.
Sind E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec auf Radfahrwegen erlaubt?
Unterschätze bei der Wahl des richtigen E-Bikes, Pedelec oder S-Pedelec nicht die Verkehrsvorschriften für Fahrradwege. Denn hier liegen große Unterschiede, die dich bei deinen Touren einschränken können.
Regelung in Deutschland
Mit dem „normalen“ Pedelec darfst du in der Regel alle Radwege bedenkenlos verwenden. Anders sieht es für E-Bikes und S-Pedelecs aus:
- + E-Bikes bis 25km/h darfst du nur auf Radwegen, die mit dem Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet sind, fahren.
- + Schnellere E-Bikes und S-Pedelecs kannst du nicht auf Radwegen fahren.
Wenn du also beim Pendeln zur Arbeit Radwege benutzen willst, kannst du das in Deutschland nur mit einem Pedelec machen. Bedenke auch, ob du dein Elektrofahrrad in der Freizeit oder im Urlaub fahren willst. Schließlich sind viele Radtouren mit Fahrradwegen oder Waldwegen gekennzeichnet. Mit dem „normalen“ Pedelec hast du dort freie Fahrt.
Regelung in der Schweiz
In der Schweiz ist die Benutzung von Radwegen für Pedelecs und S-Pedelecs vorgeschrieben. Allerdings wird dort diskutiert, ob auch die schnellen S-Pedelecs nicht eher auf die Straße gehören.
Übrigens sind S-Pedelecs in der Schweiz zum „Pendlerfahrzeug“ schlechthin geworden.
Helmpflicht für E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
So unterschiedlich schnell und leistungsfähig die Elektrofahrräder, so unterschiedlich ist auch die Helmpflicht. Beachte, dass die folgenden Informationen von Land zu Land abweichen.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Fahrradhelm (Velohelm) und Schutzhelm (z.B. Motorradhelm).
Helmpflicht in Deutschland
Grundsätzlich gilt, dass du bei Geschwindigkeiten bis zu 20km/h keinen Helm tragen musst. Für einen guten Schutz ist es dennoch sehr ratsam.
Mit dem normalen Fahrrad, dem E-Bike bis 20km/h (Leichtmofa) und dem Pedelec hast du in Deutschland also keine Helmpflicht.
Ab Geschwindigkeiten von 20km/h ist ein Motorradhelm Pflicht. Das gilt also für:
- + E-Bikes mit 25km/h
- + E-Bikes mit 45km/h
- + S-Pedelecs mit 45km/h
Helmpflicht in der Schweiz
In der Schweiz wird der Fahrrad- oder Velohelm, wie er hier heißt, ebenfalls für Pedelecs empfohlen, ist aber keine Pflicht. Dagegen hast du mit dem E-Bike in der Schweiz immer eine Helmtragepflicht genauso wie mit dem S-Pedelec. Für E-Bikes ab mehr als 20km/h ist ein Mofahelm vorgeschrieben. Bei S-Pedelecs ist ein Velohelm obligatorisch.
Eine Übersicht über die verschiedenen Länder-Vorschriften findest du im Beitrag der TCS „Regeln fürs E-Bike im Ausland“.
E-Bike, Pedelec und S-Pedelec: ab welchem Alter?
Das Praktische bei den Pedelecs: es gibt keine rechtliche Altersbeschränkung in Deutschland.
In der Schweiz dagegen können Jugendliche ab 14 Jahren ein Pedelec fahren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie M besitzen. Ab 16 Jahren ist dieser dann aber nicht mehr erforderlich.
Für E-Bikes und S-Pedelecs in Deutschland gilt ein gesetzliches Mindestalter von 15 beziehungsweise 16 Jahren, was wiederum mit dem Führerschein zusammenhängt.
Unterschiede bei Zulassung & Führerschein
Ein wichtiger Unterschied von E-Bike, Pedelec und S-Pedelec besteht für die Zulassungsvorschriften und Führerscheinpflicht.
Richtlinien in Deutschland
Bei E-Bikes benötigst du je nach Geschwindigkeit einen entsprechenden Führerschein:
- + 20km/h – Mofa-Führerschein oder Klasse B
- + 25km/h – Mofa-Führerschein oder Klasse B
- + 45km/h – Führerschein der Klasse AM oder B
Außerdem sind alle E-Bikes versicherungspflichtig. Das heißt, du brauchst ein Kennzeichen. Dasselbe gilt für S-Pedelecs, die ebenfalls zu den Kleinkrafträdern zählen. Du musst einen Führerschein der Klasse AM oder B vorweisen und es versichern.
Tipp: Bei den YouMo S-Pedelecs, z.B. unserem One X500 bekommst du die Zulassungspapiere direkt mitgeliefert.
Viel einfacher hast du es bei einem Pedelec. Du kannst quasi sofort los cruisen. Es besteht weder eine Führerschein- oder Versicherungspflicht und du benötigst keine besondere Zulassung. Außerdem ist ein Rückspiegel nicht notwendig, wird aber empfohlen.
Richtlinien in der Schweiz
E-Bikes in der Schweiz sind versicherungspflichtig und mit einem Nummernschild zu kennzeichnen. Auch ein Führerschein (M) ist bei allen E-Bikes obligatorisch.
Um ein Pedelec fahren zu können, ist im Alter von 14-16 Jahren ein Führerschein der Klasse M erforderlich. Ab 16 Jahren ist dieser nicht mehr verpflichtend. Für S-Pedelecs ist ein Führerschein der Klasse M (wie bei den E-Bikes) in jedem Alter notwendig.
Unterschiedliche Vorschriften für Fahrradanhänger
Ob und was für einen Fahrradanhänger du an dein Elektrofahrrad anbauen darfst, hängt ebenfalls von den unterschiedlichen Typen ab und ist länderspezifisch.
In Deutschland kannst du einen Fahrradanhänger nur für Pedelecs, nicht aber für S-Pedelecs verwenden. In der Schweiz sind Kinderanhänger auch für S-Pedelecs erlaubt.
Beachte vor dem Kauf eines Fahrradanhängers, ob er die gesetzlichen Vorschriften für dein Pedelec oder S-Pedelec erfüllt. Ob Kindersitz, Kinderanhänger oder andere Fahrradanhänger: die Richtlinien unterscheiden sich von Land zu Land.
Zusammenfassung
Der Begriff e-Bike ist inzwischen in aller Munde und ersetzt zunehmend die Begriffe Pedelec und S-Pedelec. Der Hauptunterschied liegt genau genommen in der Tretkraftunterstützung, das heißt:
- + Bei Pedelecs und S-Pedelecs musst du in die Pedale treten, damit der Elektromotor unterstützt.
- + Bei E-Bikes ist das nicht notwendig. Es handelt sich zum Beispiel um E-Mofas.
Selbst viele Hersteller von Pedelecs bezeichnen ihre Modelle heutzutage als E-Bikes. Lasse dich also nicht von den Begrifflichkeiten irritieren. Ob es sich dann um ein Pedelec oder S-Pedelec handelt, kannst du schnell an der Geschwindigkeit erkennen. Pedelecs erreichen bis zu 25km/h und die schnellen S-Pedelecs bis zu 45km/h.
Ob nun ein Pedelec oder S-Pedelec für dich am besten geeignet ist, hängt von deinen Bedürfnissen ab: Wofür und wo setzt du dein e-Bike ein? Wie häufig, wie schnell und wie lange möchtest du damit fahren?
Schau dir dazu unsere Pedelecs und S-Pedelecs an. Wir verwenden übrigens auch den Begriff „E-Bike“ oder eCruiser:
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